Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Richter Creative Production GmbH, Alzenauer Straße 20, 63796 Kahl am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 18482, vertreten durch den Geschäftsführer Samuel Richter (nachfolgend „RCP" oder „Anbieter") und ihren Kunden.
Teil A — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich & Rangfolge
- Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen von RCP — insbesondere in den Bereichen Musikproduktion (Teil B), Veranstaltungstechnik & Playback (Teil C), Vermietung von Equipment (Teil D), An- und Verkauf von Equipment (Teil E) sowie für die Software „PlayArc" (Teil F).
- Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich differenziert wird.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RCP hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
- Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Bestimmungen (Teil A) und den besonderen Bestimmungen der Teile B–F gehen die jeweils besonderen Bestimmungen vor.
§ 2 Vertragsschluss & Angebote
- Angebote von RCP sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
- Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch RCP oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistung zustande. Bei Online-Bestellungen (z. B. für PlayArc) gilt § 24.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform (Textform genügt).
§ 3 Urheberschutz & Konzepte
- An Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen, Lichtkonzepten, Show-Konzepten, Demo-Aufnahmen und technischen Unterlagen behält sich RCP alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
- Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RCP untersagt.
- Kommt kein Vertrag zustande, sind alle Unterlagen unverzüglich an RCP herauszugeben und digitale Kopien dauerhaft zu löschen.
- RCP ist berechtigt, während der Veranstaltung oder Produktion Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken zu erstellen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden oder Dritter entgegenstehen.
§ 4 Preise & Zahlung
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Endpreisangaben inklusive Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
- Bei Zahlungsverzug ist RCP berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern gemäß § 288 Abs. 1 BGB, gegenüber Unternehmern gemäß § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
- Bei größeren Aufträgen (Auftragsvolumen über 2.000 € netto) ist RCP berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.
§ 5 Haftung
- RCP haftet unbegrenzt für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung einer Garantie und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haftet RCP unbegrenzt.
- Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet RCP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung von RCP ausgeschlossen.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache (§ 536a Abs. 1 BGB) wird ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RCP.
§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle) entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Beide Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich zu informieren. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 7 Datenschutz
RCP verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
Teil B — Musikproduktion
§ 8 Leistungsumfang
- RCP erbringt im Rahmen der Musikproduktion insbesondere Tonaufnahmen, Bearbeitung (Editing), Mischung (Mixing) und Endbearbeitung (Mastering) sowie damit verbundene kreative Leistungen (z. B. Arrangement, Sounddesign).
- Der konkrete Leistungsumfang, die Anzahl der Korrekturschleifen und etwaige Lieferformate ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet RCP eine handwerklich solide Leistung nach den anerkannten Regeln der Tontechnik; eine bestimmte künstlerische Wirkung oder ein wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm gelieferten Materialien (Stems, Demos, Texte, Samples) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
- Der Kunde stellt RCP von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheber-, Leistungs-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten frei, die aus der Verwendung der vom Kunden gelieferten Materialien resultieren.
- Verzögerungen, die der Kunde durch verspätete Bereitstellung von Materialien oder Feedback verursacht, gehen zu seinen Lasten und berechtigen RCP zur Anpassung von Terminen und Honorar.
§ 10 Korrekturen & Abnahme
- Soweit nicht anders vereinbart, sind im Honorar bis zu zwei Korrekturschleifen je Bearbeitungsstufe (Mix, Master) enthalten. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand gesondert berechnet.
- Der Kunde ist verpflichtet, jeden zur Korrektur vorgelegten Stand binnen 14 Tagen nach Übersendung zu prüfen und entweder Korrekturwünsche zu äußern oder abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
§ 11 Nutzungsrechte an Produktionen
- RCP räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den hergestellten Aufnahmen für eigene kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke ein.
- Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei RCP. Eine Veröffentlichung oder Verbreitung der Aufnahmen vor Zahlung ist nicht gestattet.
- Etwaige Leistungsschutzrechte der am Werk mitwirkenden Künstler und Tonmeister bleiben unberührt und sind vom Kunden ggf. gesondert zu klären.
- RCP behält sich das Recht vor, fertige Produktionen als Referenz in Portfolios und auf der Website zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 12 Archivierung & Datensicherung
- RCP archiviert Projektdateien für die Dauer von 12 Monaten ab Abnahme. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
- Der Kunde ist für die eigene Sicherung der ihm übergebenen Dateien selbst verantwortlich. RCP haftet nicht für den Verlust beim Kunden bereits ausgelieferter Dateien.
Teil C — Veranstaltungstechnik & Playback
§ 13 Leistungsumfang
- RCP erbringt insbesondere Ton-, Licht-, Bühnen- und Playback-Dienstleistungen für Konzerte, Konferenzen, Firmenevents, Festivals und ähnliche Veranstaltungen.
- Die konkreten Leistungen (Equipment-Liste, Personal, Aufbau- und Abbauzeiten) ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
- Bei Playback-Engagements liefert RCP die technische Wiedergabe vorbereiteter Audio-Inhalte; die Bereitstellung lizenzpflichtiger Musikinhalte und der Erwerb erforderlicher Aufführungsrechte (z. B. GEMA) obliegt dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 14 Aufbauort & Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde hat die Eignung des Aufbauorts (insb. Statik, Stromversorgung, Zugänglichkeit, Brand- und Versammlungsstättenrecht) sicherzustellen.
- RCP ist nicht verpflichtet, den Aufbauort vorab auf seine Eignung zu prüfen.
- Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass RCP zum vereinbarten Termin Zutritt zum Veranstaltungsort erhält, ausreichend Strom (Anzahl und Art der Anschlüsse gemäß Angebot) bereitsteht und die für den Aufbau notwendigen Flächen frei sind.
- Erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Lärmschutz, Sondernutzung) sind vom Kunden auf eigene Kosten einzuholen.
§ 15 Sicherheit & Veranstaltungsabbruch
- RCP kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Personen besteht, die zulässigen Lärmgrenzen überschritten werden oder das Wetter die Anlage gefährdet (insb. bei Outdoor-Veranstaltungen).
- Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, der Vergütungsanspruch von RCP bleibt unberührt.
- Anweisungen der Crew-Leitung von RCP zur Sicherheit am Set sind durch Kunden, Künstler und Hilfskräfte zu befolgen.
§ 16 GEMA, KSK & sonstige Abgaben
Die Anmeldung bei GEMA, Künstlersozialkasse (KSK) sowie die Abführung etwaiger Veranstaltungsabgaben obliegt — soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart — dem Kunden bzw. dem Veranstalter.
Teil D — Vermietung von Equipment
§ 17 Mietzeit, Übergabe & Rückgabe
- Die Mietzeit beginnt mit der Bereitstellung der Mietsache zur Abholung bzw. mit Anlieferung am vereinbarten Ort und endet mit der vollständigen Rückgabe an RCP.
- Die Mietsache ist vom Mieter bei Übernahme auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen. Beanstandungen sind RCP unverzüglich anzuzeigen.
- Die Rückgabe erfolgt im gleichen Zustand wie bei Übergabe, gereinigt, vollständig und funktionsfähig.
- Eine Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt nicht zu einer automatischen Verlängerung des Mietvertrags (§ 545 BGB wird ausgeschlossen). Verspätete Rückgabe verpflichtet den Mieter zur Zahlung des anteiligen Mietzinses bis zur tatsächlichen Rückgabe.
§ 18 Nutzung der Mietsache
- Der Mieter darf die Mietsache nur durch fachkundige Personen und entsprechend ihrer Zweckbestimmung nutzen.
- Eine Überlassung an Dritte oder ein Verbringen ins Ausland bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RCP.
- Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und vor Witterung, Beschädigung und Diebstahl zu schützen.
§ 19 Haftung des Mieters & Versicherung
- Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache, unabhängig von einem Verschulden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (Neuwert eines vergleichbaren Geräts) zu ersetzen. Bei Teilschäden trägt der Mieter die Reparaturkosten zuzüglich eines etwaigen merkantilen Minderwerts.
- RCP empfiehlt dringend den Abschluss einer ausreichenden Veranstalter- oder Equipment-Versicherung. Auf Wunsch vermittelt RCP entsprechende Versicherungslösungen; eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht.
§ 20 Stornierung bei Vermietung & Veranstaltungsleistungen
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (Stornierung), werden folgende Pauschalen fällig:
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung.
- 29 bis 15 Tage vor Beginn: 50 %.
- 14 bis 7 Tage vor Beginn: 75 %.
- Weniger als 7 Tage vor Beginn: 100 %.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass RCP ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. RCP wird Aufwendungen, die infolge der Stornierung tatsächlich erspart wurden, anrechnen.
Teil E — An- und Verkauf von Equipment
§ 21 Lieferung & Gefahrübergang
- Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ab Geschäftssitz von RCP. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
- Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Spediteur über (§ 447 BGB). Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe an den Kunden über.
- Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
§ 22 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RCP.
- Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt: Die Vorbehaltsware darf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden; die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswerts (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherung an RCP ab. RCP nimmt die Abtretung an.
§ 23 Gewährleistung
- Bei Neuware gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Mängelhaftung (2 Jahre ab Übergabe).
- Bei Neuware gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr ab Übergabe.
- Der Verkauf von Gebrauchtware gegenüber Unternehmern erfolgt unter Ausschluss sämtlicher Sachmängelansprüche. Gegenüber Verbrauchern kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Gebrauchtware vertraglich auf 1 Jahr verkürzt werden; eine entsprechende Vereinbarung wird im Einzelfall ausdrücklich getroffen.
- Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
- Beim Ankauf von Equipment durch RCP sichert der Verkäufer zu, dass die angebotenen Gegenstände in seinem Eigentum stehen und frei von Rechten Dritter sind. Eine etwaige Verbraucher-Garantie-Übertragung erfolgt nur, soweit dies vereinbart ist.
Teil F — Software „PlayArc"
§ 24 Anwendungsbereich & ergänzende Dokumente
Für die Software „PlayArc" gelten ergänzend bzw. vorrangig die produkt-spezifischen Dokumente auf play-arc.com, insbesondere die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA), die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung. Bei Widersprüchen gehen die produkt-spezifischen Dokumente diesen AGB vor.
§ 25 Vertragsgegenstand & Tarife
Gegenstand des Vertrags ist die zeitlich befristete Überlassung einer Nutzungslizenz an der Software „PlayArc" in dem vom Kunden gewählten Tarif (Basic, Pro oder Max) für die Dauer des gewählten Abrechnungszeitraums (monatlich oder jährlich). Funktionsumfang, Geräte-Anzahl und Export-Kontingente ergeben sich aus der Tarifbeschreibung auf der Website.
§ 26 Vertragsabschluss & Zahlung
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Bestellprozess (LemonSqueezy als Merchant of Record) auf „Kaufen" klickt und die Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde. Die Bestellung wird per E-Mail bestätigt.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf play-arc.com ausgewiesenen Preise. Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
- Bei Zahlungsverzug ist RCP berechtigt, die Lizenz zu sperren.
§ 27 Laufzeit, Verlängerung & Kündigung
Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht bis spätestens zum Tag vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt im Kunden-Portal von LemonSqueezy. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 28 Nutzungsrechte an der Software
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Recht zur Nutzung der Software auf den im jeweiligen Tarif erlaubten Geräten. Eine Weitergabe, Vermietung oder Unter-Lizenzierung an Dritte ist nicht gestattet. Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet.
§ 29 Testphase (Trial)
- RCP bietet eine 5-tägige Testphase mit Pro-Funktionsumfang an. Voraussetzung ist die Angabe gültiger Zahlungsdaten im Bestellprozess. In den ersten 5 Tagen ab Vertragsabschluss wird kein Entgelt abgebucht.
- Wird das Abonnement nicht innerhalb der Testphase im LemonSqueezy-Kundenportal gekündigt, geht es automatisch in ein kostenpflichtiges Pro-Monatsabo zum zu diesem Zeitpunkt ausgewiesenen Preis über. Die erste reguläre Abbuchung erfolgt am Tag nach Ablauf der Testphase.
- Pro Person und Zahlungsmittel kann die Testphase nur einmal in Anspruch genommen werden.
§ 30 Lizenzprüfung & Verfügbarkeit
- PlayArc prüft die Gültigkeit der Lizenz im Monatsabo alle 3 Tage, im Jahresabo alle 14 Tage online beim Anbieter. Bei nicht-erreichbarem Server wird die Software gesperrt, bis die Verbindung wiederhergestellt ist.
- RCP ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Online-Dienste bemüht. Garantierte Uptime-Zusagen werden nicht gegeben. Geplante Wartungsarbeiten werden vorab per E-Mail oder im Kunden-Portal angekündigt.
§ 31 Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten
Verbrauchern steht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (vgl. Anhang am Ende dieses Dokuments sowie ausführliche Widerrufsbelehrung auf play-arc.com). Da PlayArc als digitale Software unmittelbar nach Vertragsabschluss bereitgestellt wird, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig, sobald der Kunde im Bestellprozess ausdrücklich der sofortigen Bereitstellung zustimmt UND zugleich seine Kenntnis bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert.
Teil G — Schlussbestimmungen
§ 32 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Schutzvorschriften des Aufenthaltsstaates entgegenstehen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Sitz von RCP (Aschaffenburg). RCP ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 33 Verbraucherstreitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. RCP ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 34 Salvatorische Klausel & Änderungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
- RCP behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies erforderlich ist und den Kunden nicht unbillig benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Anhang — Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. — beim Kauf von Waren — ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Richter Creative Production GmbH, Alzenauer Straße 20, 63796 Kahl am Main, E-Mail info@creative-production.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen & digitalen Inhalten
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung wir mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben, erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben. Bei digitalen Inhalten (insb. der Software PlayArc) erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, UND Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Hinweis
Dieses Dokument ist sorgfältig erstellt, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Vor öffentlicher Verwendung im Rechtsverkehr wird eine abschließende Prüfung durch eine Anwältin oder einen Anwalt empfohlen.